§57a Überprüfung
Für Historische Fahrzeuge ändert sich etwas!
Mit 1. Jänner 2018 traten neue Bestimmungen zur wiederkehrenden Begutachtung historischer Fahrzeuge in Kraft (BGBl. I Nr. 102/2017 vom 26. 7. 2017).
Folgende Änderungen in § 57a KFG 1967 sind dabei zu berücksichtigen:
- Historische Fahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 43) sind, soweit das durch das prüfende Organ beurteilt werden kann, zu begutachten, ob sie den Vorschriften dieses Bundesgesetzes und der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen entsprechen.
Dazu ist das Fahrzeug-Genehmigungsdokument sowie allfällige zusätzlich erforderliche Nachweise – allenfalls in Kopie – vorzulegen. - Bei historischen Fahrzeugen ist zusätzlich die Einhaltung der zeitlichen Beschränkungen gemäß § 34 Abs. 4 anhand der vorgelegten fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen zu kontrollieren.
VECOS die Online-Prüfsoftware
Mit VECOS – dem Vehicle Control System – gibt es ab sofort eine neue, webbasierende Prüfsoftware für Werkstätten und Prüfstellen.
Diese regelmäßige Überprüfung wird deutlich vereinfacht. VECOS ist einfach und intuitiv zu nutzen. Mit VECOS erübrigt sich das Installieren von Programmen und die Wartungsarbeiten durch den User.
VECOS kann unabhängig vom installierten Betriebssystem (Windows™, Mac™ OS, Android™, …) genutzt werden, lediglich ein Internetzugang und ein Webbrowser sind Voraussetzung.
Durch die Unterstützung von mobilen Geräten kann der Begutachtungsprozess revolutioniert werden. Die Schnittstelle EBV 6.0/7.2 von WERBAS funktioniert auch mit VECOS!
Mehr erfahren Sie auf der VECOS Website...
Video von VECOS
Fragen & Informationen?
Sie haben Fragen zu einem unserer News-Beiträge oder benötigen Auskünfte darüber?