Rechtliches
AGB & Servicevereinbarung
- Allgemeine Angaben
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RB-Power GmbH
AGB Stand: 01.08.2018
- Download
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AGB RB-Power GmbH: 20180801_AGB_RBPOWERGMBH.pdf
SWS RB-Power GmbH: 20221027_AGB_SWS_RBPOWERGMBH.pdf
AGB WERBAS GmbH: 20160701_AGB_WERBASAG.pdf
- 1. Geltungsbereich
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen, die die RB Power GmbH mit Unternehmern als Vertragspartner in Österreich (in der Folge „Vertragspartner"" genannt) abschließt. Insoweit die RB Power GmbH Software-Serviceleistungen erbringt, gelten zusätzlich die Bestimmungen der Zusatzbedingungen für Software-Service (Zusatzbedingungen Software-Service, Stand: 01.08.2018)
- Von den AGB und Zusatzbedingungen Software-Service abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, erlangen ausschließlich dann Gültigkeit sowie Anwendbarkeit und werden Vertragsbestandteil, wenn dies von der RB Power GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
- 2. Vertragsabschluss
- Angebote der RB Power GmbH ergehen ausschließlich schriftlich und sind unverbindlich und freibleibend, soweit nicht ausdrücklich im schriftlichen Angebot Verbindlichkeit zugesagt ist; (fern-)mündliche Angaben über Produkte, Leistungen, Preise, etc. dienen einzig der unverbindlichen Information.
- Mit der Übermittlung einer Bestellung des Vertragspartners an die RB Power GmbH im Post- oder elektronischen Weg stellt der Vertragspartner ein bindendes Anbot zum Vertragsabschluss über die in der Bestellung genannten Produkte und Leistungen jeweils zum Preis entsprechend der aktuellen Preisliste der RB Power GmbH. Der Vertragspartner ist an seine Bestellung 14 Tage ab Zugang der Bestellung bei der RB Power GmbH gebunden.
- Mit der von der RB Power GmbH an den Vertragspartner (im Post- oder elektronischen Weg) übermittelten schriftlichen Auftragsbestätigung wird die Bestellung angenommen, damit kommt ein Vertrag zustande.
- 3. Preise
- Es gilt die bei Vertragsabschluss jeweils gültige aktuelle Preisliste der RB Power GmbH. Die Preise gelten „Ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2010. Eine Preisliste gilt bis auf Widerruf oder Ersatz durch eine aktuelle Preisliste.
- Sämtliche Preise (in der Preisliste oder in gesonderter Vereinbarung mit dem Vertragspartner) sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zuzüglich in der jeweils gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Vertragspartner zu entrichten. Aufwendungen für Verpackung, Versand, Versicherung, Installation, Beratung und Schulung werden zusätzlich verrechnet, soweit sie nicht im Liefer- bzw. Leistungsumfang entsprechend der vertraglichen Vereinbarung mitumfasst sind.
- Für die Lieferungen und Leistungen der RB Power GmbH ist vom Vertragspartner der vertraglich vereinbarte Preis zu bezahlen, in Ermangelung einer vertraglichen Vereinbarung, der Preis entsprechend der jeweils gültigen aktuellen Preisliste; subsidiär schuldet der Vertragspartner ein angemessenes Entgelt.
- Pro Jahr ist eine Indexanpassung auf alle Artikel und Leistungen von bis zu 5% möglich.
- Im Falle von Teillieferungen und bei periodisch erbrachten Leistungen sind Teilrechnungen zulässig.
- 4. Geschäftszeiten / Höhere Gewalt / Termine / Teilleistung
- RB Power GmbH erbringt sämtliche Leistungen aus der Vertragsbeziehung mit dem Vertragspartner während der Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 08 bis 18 Uhr.
- Für eine verschlechterte, unmöglich werdende oder verzögerte Erfüllung von Verpflichtungen aus der Vertragsbeziehung der PB Power GmbH mit dem Vertragspartner haften die Vertragsparteien nicht, sofern diese Verschlechterung, Unmöglichkeit oder Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Die Vertragsparteien werden einander über den Eintritt höherer Gewalt umgehend informieren. Die betroffene Vertragspartei wird die aus der höheren Gewalt resultierenden Störungen so gering wie möglich halten.
- RB Power GmbH wird die Erfüllung von Verpflichtungen aus der Vertragsbeziehung mit dem Vertragspartner möglichst rasch erbringen; soweit Termine oder Fristen genannt werden, verstehen sich solche als unverbindlich und als voraussichtlicher Zeitpunkt, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. Ein Rücktritt von der Software-Servicevereinbarung bzw. Software-Wartungsvereinbarung durch den Vertragspartner wegen Leistungsverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen, zumindest 21 tägigen, Nachfrist möglich und ist mittels rekommandierten Schreibens an die RB Power GmbH geltend zu machen. Ein allfälliges Rücktrittsrecht steht jedenfalls nur hinsichtlich jenes Leistungsteils zu, bezüglich dessen Verzug vorliegt. Im Falle eines Rücktritts steht ein zeitlich periodisch gebührendes Entgelt für Zeiten bis zum Rücktritt aliquot zu.
- Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
- 5. Abnahme
- Die von RB Power GmbH im Rahmen der Software-Servicevereinbarung bzw. Software-Wartungsvereinbarung erbrachten Dienstleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen.
- Sofern Softwareänderungen installiert werden, gilt die Leistung zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte als abgenommen: (i) Bestätigung der Abnahme durch den Vertragspartner, (ii) operative Inbetriebnahme der installierten Softwareänderung durch den Vertragspartner, oder (iii) spätestens 10 Tagen nach erfolgter Installation.
- RB Power GmbH kann ihre Verpflichtungen aus der Software-Servicevereinbarung bzw. Software-Wartungsvereinbarung in Teilleistungen erbringen; erbrachte Leistungen gelten, entsprechend der vorstehenden Bestimmungen, auch in Teilen als abgenommen.
- 6. Beauftragung Dritter / Subunternehmer
- RB Power GmbH ist berechtigt, die im Rahmen der Vertragsbeziehung zum Vertragspartner zu erbringenden Lieferungen und Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen und Subunternehmer mit der Ausführung zu beauftragen.
- 7. Erfüllungsort
- Erfüllungsort für die Vertragsparteien ist der Sitz der RB Power GmbH, Langackergasse 21A/5, 1190 Wien.
- 8. Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Die Vertragsbeziehung zwischen RB Power GmbH und Vertragspartnern unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Wien, 1. Bezirk, in Handelssachen zuständige Gericht.
- 9. Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der RB-Power GmbH. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen und die ausstehenden Zahlungen bei dem Käufer einzufordern.
- 10. Lizenznutzungsrecht
- RB-Power GmbH ist berechtigt die Lizenz der Software WERBAS bei Zahlungsverzug zu deaktivieren, solange der Endkunde nicht den Gesamt-Betrag der Software bezahlt hat. Dies bedeutet in weiterer Folge aber nicht das der Vertrag erlischt.
- Die Software wird, sobald der Gesamtbetrag auf dem Bankkonto der RB-Power GmbH eingegangen ist wieder aktiviert.
- 11. Salvatorische Klausel
- Für den Fall, dass eine Bestimmung der vertraglichen Vereinbarung zwischen der RB Power GmbH und dem Vertragspartner, der AGB oder der Zusatzbedingungen Software-Service sich zu irgendeinem Zeitpunkt als nicht gültig, nicht wirksam oder nicht durchsetzbar herausstellt, so lässt dies die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- 12. Formerfordernis
- Änderungen oder Ergänzungen, der vertraglichen Vereinbarung zwischen der RB Power GmbH und dem Vertragspartner bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieses Formerfordernisses.
- 13. Aufrechnung
- Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der RB Power GmbH mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
- 14. Ãœbertragung von Rechten und Pflichten
- Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus vertraglichen Vereinbarung zwischen der RB Power GmbH und dem Vertragspartner ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei zulässig.